IOV Akademie · Onlinekurs
Souveräner Umgang mit der Polizei
Ein ruhiger, sachlicher Videovortrag mit Professor Harold – in eigenem Tempo, mit gespeichertem Lernfortschritt und fünf verpflichtenden Wissenschecks.
Zugang nur auf Freigabe. Das Schulungsvideo mit 21 Kapiteln steht bereit. Teilnehmen kann nur, wessen E-Mail-Adresse die Kursverwaltung ausdrücklich freigegeben hat.
ca. 65 Minuten
Videolänge 65:20 min
21 Kapitel
Entlang der 21 Originalfolien
5 Wissenschecks
Je 2 Fragen, Pflicht zum Weiterschauen
Abschlussprüfung
20 Wissensfragen und 3 digitale Fallübungen – kein Zertifikat
Lernziele
- Den Ablauf einer Kontrolle ruhig und sachlich einordnen
- Rechtsgrundlagen der Maßnahme erfragen und verstehen (am Beispiel des bayerischen PAG)
- Schweigerecht zur Sache und gesetzliche Identitätspflichten unterscheiden
- Die Grenzen einer privaten IOV-Karte realistisch einschätzen
- Vortests, Blutprobe, Einbehalten und Rechtsschutz auseinanderhalten
- Den Ablauf sauber und rechtmäßig dokumentieren
Wichtige Leitplanken
- – Allgemeine Orientierung – keine Rechtsberatung im Einzelfall.
- – Eine private IOV-Karte ersetzt keinen amtlichen Personalausweis oder Pass.
- – Eine private Zivilistenregistrierung verleiht keine Immunität und befreit nicht von Gesetzen.
- – Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) gilt nur in Bayern, nicht bundesweit.
- – Freiwillige Vortests sind etwas anderes als eine angeordnete Blutentnahme; § 81a StPO sieht nicht in jedem Fall einen Richtervorbehalt vor.
- – Eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ist keine pauschale Anerkennung von Karten.
- – Das IV. Genfer Abkommen hat einen spezifischen Anwendungsbereich und ist kein allgemeines Polizeiverbot.
- – Keine heimlichen Tonaufnahmen (§ 201 StGB).
21 Kapitel
Nach den Kapiteln 8, 11, 14, 18 und 21 pausiert das Video für einen Wissenscheck.
- 01Willkommen
- 02Ziele
- 03Leitgedanke
- 04Kontrollablauf
- 05Dienstlegitimation in Bayern
- 06PAG Art. 4, 6 und 13
- 07Zweck und Erforderlichkeit
- 08Rechtsgebiete danach Wissenscheck 1
- 09Die IOV-Karte
- 10Unterlagen
- 11Internationale Bezüge danach Wissenscheck 2
- 12Vorzeigen und Aushändigen
- 13Tests und Blutprobe
- 14Einbehalten danach Wissenscheck 3
- 15Eigentum und Unterschrift
- 16Widerspruch und Rechtsschutz
- 17Urkundenfälschung
- 18Einzelfälle danach Wissenscheck 4
- 19Dokumentation
- 20Praxisfälle
- 21Quellen und Abschluss danach Wissenscheck 5
Abschlussbereich
Nach Video und allen fünf Wissenschecks folgt die Abschlussprüfung: 20 Wissensfragen (bestanden ab 16 richtigen) und 3 digitale Fallübungen, bei denen jede Entscheidung stimmen muss. Wiederholungen sind möglich.
Es wird kein Zertifikat und keine amtliche oder staatlich anerkannte Qualifikation ausgestellt.
Quellen
- Art. 4 PAG – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Art. 6 PAG – Ausweispflicht der Polizeibeamten
- Art. 13 PAG – Identitätsfeststellung
- § 81a StPO – Körperliche Untersuchung, Blutprobe
- § 94 StPO – Sicherstellung und Beschlagnahme
- § 98 StPO – Anordnung der Beschlagnahme
- § 136 StPO – Erste Vernehmung
- § 163b StPO – Identitätsfeststellung
- § 170 StPO – Entscheidung über eine Anklageerhebung
- § 201 StGB – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
- § 267 StGB – Urkundenfälschung
- § 4 FeV – Erlaubnispflicht und Ausweispflicht
- § 36 StVO – Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten
- Art. 25 GG – Vorrang des Völkerrechts
- § 1 PAuswG – Ausweispflicht